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AGB

1. Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen den Firmen der Poll Gruppe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs-, Rohbau-, Gebäudetechnik- sowie schlüsselfertige Bauleistungen.

  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss
  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.

  3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

3. Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis und den Vertragsunterlagen.

  2. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder erforderliche Mehrarbeiten werden gesondert vergütet.

  3. Bei Sanierungsmaßnahmen können verdeckte Mängel, Schäden oder bauliche Besonderheiten auftreten, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den ungehinderten Zugang zur Baustelle sicherzustellen.

  2. Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder behördliche Freigaben sind rechtzeitig bereitzustellen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Strom-, Wasser- und erforderliche Anschlüsse sind während der Bauausführung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

5. Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

  2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese auszuweisen ist.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

 

6. Ausführungsfristen

  1. Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.

  2. Lieferengpässe, Materialknappheit, Fachkräftemangel, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder außergewöhnliche Witterungsverhältnisse verlängern die Fristen angemessen.

  3. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7. Schlüsselfertiges Bauen

  1. Bei schlüsselfertigen Bauprojekten umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

  2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Sonderausstattungen oder nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

  3. Visualisierungen, Entwürfe und Muster dienen der Veranschaulichung und können geringfügig von der tatsächlichen Ausführung abweichen.

 

8. Gebäudetechnik

  1. Leistungen der Gebäudetechnik werden nach den jeweils geltenden technischen Normen und Vorschriften ausgeführt.

  2. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Anlagen, Geräte oder Komponenten übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

  3. Wartungs- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil der Bauleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 

9. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.

  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

    • eine förmliche Abnahme erfolgt,

    • die Leistung in Gebrauch genommen wird oder

    • der Auftraggeber trotz Aufforderung innerhalb von 14 Kalendertagen keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend macht.

  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

10. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach deutschem Recht.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, festgestellte Mängel zunächst nachzubessern.

  3. Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch Dritte.

11. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Baustoffe, Anlagen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

 

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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